Überwachung

Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein werden im Hinblick auf das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten sowie die Umsetzung der Hygiene behördlich überwacht. Der Bereich Medizinprodukte (z. B. Betrieb von Sterilisatoren, Reinigungs- Desinfektions-Geräten, Aufbereitung von Medizinprodukten sowie Validierung der Aufbereitungsprozesse) beaufsichtigt das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster. Die infektionshygienische Überwachung (z. B. strukturelle Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygiene, infektionspräventive Maßnahmen, Qualitätssicherung) erfolgt durch die Gesundheitsämter der Kreise. Die genannten Aufsichtsbehörden sind dem Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstellt.

Weitere Informationen zu den Überwachungen und den Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden finden Sie auf dieser Seite.